AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Ausgabe 01. September 2026
Leitung des Anlasses
Die Durchführung sämtlicher Aktivitäten obliegt den leitenden Bergführern oder Bergführeraspiranten (Personen in Ausbildung zum Bergführer).
Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Aktivität kann über das Online-Anmeldeformular erfol-
gen. Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person die vorliegenden «Abmel-
debedingungen», die Bestandteil des Vertrags zwischen ihr dem Bergführer sind. Die teilnehmende Person erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung mit Detailinformationen per Mail. Damit gilt die Anmeldung als verbindlich.
Leistungen
Im Preis enthaltene Leistungen
Organisation und Leitung des Anlasses durch Bergführer mit eidgenössischem Fach-
ausweis.
In Lagern umfasst der angegebene Preis auch Transport,
Unterkunft und Verpflegung (Morgen- und Abendessen), sowie das gesamte Mietmate-
rial.
Nicht im Preis enthaltene Leistungen
Mittagessen (Lunch aus dem Rucksack), Kosten für Skilifte und/oder Bergbahnen.
Teilnahmevoraussetzungen
Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und eine normgerechte Berg-
sportausrüstung (CE-Zeichen) erforderlich. Wenn eine teilnehmende Person die kondi-
tionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung nicht erfüllt oder
den Anweisungen des Bergführers nicht Folge leistet, kann sie vom Anlass ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss aus den oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die gesamte Zahlung innerhalb von 2 Tagen zu
leisten.
Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, können die Leitenden den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik Rücktritt/Annullation durch die teilnehmende Person verlangen.
Versicherung
Der persönliche Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung; Versicherung
von Such-, Bergungs- und Rückführungskosten) ist Sache der teilnehmenden Person
bzw. deren Eltern. Eine Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Programmänderungen
Grundsätzlich findet jeder Anlass mit genügend teilnehmenden Personen statt. Die
leitenden Bergführer sind jedoch von den Bedingungen vor Ort abhängig. Das Risiko ungünstiger Wetter- oder Tourenverhältnisse trägt die teilnehmende Person mit. Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere unvorhersehbare Gründe können eine Änderung des Programms oder den Abbruch des Anlasses erfordern. Die teilnehmende Person mussbereit sein, Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft zu akzeptieren. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der teilnehmenden Person.
Annullationskostenversicherung
Wir empfehlen jeder teilnehmenden Person den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Rücktritt/Annullation
Rücktritt durch die teilnehmende Person
Bei einer Abmeldung nach Versand der Buchungsbestätigung ist in jedem Fall eine
Umtriebsentschädigung (Administrationsarbeit) von CHF 70.00 zu bezahlen. Bei Ab-
meldung 6 Monate oder weniger vor Beginn des Anlasses schuldet die teilnehmende
Person zusätzlich die folgenden Kosten:
• 6 Monate bis 2 Monate vor Beginn des Anlasses: 50 Prozent des Preises zuzüglich
gegebenenfalls die Kosten für bereits gebuchte Unterkünfte (inkl. Halbpension) die
nicht mehr annulliert werden können;
• weniger als 2 Monate vor Beginn des Anlasses: 100 Prozent des Preises zuzüglich
gegebenenfalls die Kosten für bereits gebuchte Unterkünfte (inkl. Halbpension) die
nicht mehr annulliert werden können.
• Die Vereinsmitgliedschaft wird nicht zurückbezahlt.
• Bei Abbruch des Anlasses durch die teilnehmende Person besteht kein Anspruch auf
eine Rückerstattung. Sollten dem Veranstalter daraus zusätzliche Kosten entstehen,
gehen diese vollumfänglich zu Lasten der teilnehmenden Person.
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Rücktritt durch den Veranstalter
Die leitenden Bergführer behalten sich das Recht vor, Anlässe mangels teilnehmender
Personen und/oder wegen zu schlechter Verhältnisse abzusagen. In diesem Fall wird
der ganze Preis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Mahnung
Bei Zahlungsverzug schuldet die teilnehmende Person:
CHF 20.00 Mahnkosten, welche bei der ersten Mahnung fällig werden.
CHF 50.00 für jede weitere Mahnung bzw. für die Einleitung einer Betreibung.
Haftung
Die leitenden Bergführer verfügen alle über einen eidgenössischen Fachausweis sowie
über eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. CHF 5 Mio. Die J+S-Leiter haben
über alpine-experience eine Haftpflichtversicherung über CHF 5 Mio.
Die leitenden Bergführer und die J+S-Leiter haften nicht für Schäden, die infolge leich-
ten Verschuldens ihrerseits entstanden sind. Sie haften insbesondere nicht für Schä-
den, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistun-
gen stehen. Ebenso wenig haften sie für Schäden, die aufgrund von Handlungen Drit-
ter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers selbst, höherer Gewalt, Naturereignissen,
behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt eine teilnehmende Person die Weisungen eines leitenden Bergführers nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Bergführers. Die teilnehmende Person muss in diesem Falle für die daraus entstandenen Kosten vollumfänglich aufkommen.
Risiken in den Bergen
Anlässe in den Bergen können mit einem erhöhten Risiko verbunden sein. Die leiten-
den Bergführer verpflichten sich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung
des Anlasses. Trotzdem bleibt ein Restrisiko zurück, auf das die leitenden Bergführer
keinen Einfluss haben und deshalb nicht verantwortlich gemacht werden können.
Gruppen/Gruppenbergsteigen
Gruppenbergsteigen (Klettern, Skitouren, Schneeschuhtouren, Hochtouren, Kletter-
steige usw.) erfordert von jeder teilnehmenden Person Toleranz, Respekt, Anpassungsfähigkeit und gegenseitiges Verständnis. Die leitenden Bergführer behalten sich das Recht vor, teilnehmende Personen, die sich nicht in die Gruppe einfügen können oder sich den Anweisungen des leitenden Bergführers widersetzen, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Anlass auszuschliessen.
Bild- und Filmmaterial
Während des Anlasses kann Bild- und/oder Filmmaterial entstehen. Dieses kann er-
kennbar einzelne Personen zeigen. alpine-experience behält sich vor, solches Bild-
und/oder Filmmaterial für ihre Zwecke, namentlich auf der Vereinswebseite, zu ver-
wenden, sofern die teilnehmende Person dies nicht ausdrücklich untersagt.
Es ist nur schweizerisches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand befindet sich in Bülach.