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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Ausgabe 01. September 2026

Leitung des Anlasses

Die Durchführung sämtlicher Aktivitäten obliegt den leitenden Bergführern oder Bergführeraspiranten (Personen in Ausbildung zum Bergführer).

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Aktivität kann über das Online-Anmeldeformular erfol-

gen. Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person die vorliegenden «Abmel-

debedingungen», die Bestandteil des Vertrags zwischen ihr dem Bergführer sind. Die teilnehmende Person erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung mit Detailinformationen per Mail. Damit gilt die Anmeldung als verbindlich.

Leistungen

Im Preis enthaltene Leistungen

Organisation und Leitung des Anlasses durch Bergführer mit eidgenössischem Fach-

ausweis.

In Lagern umfasst der angegebene Preis auch Transport,

Unterkunft und Verpflegung (Morgen- und Abendessen), sowie das gesamte Mietmate-

rial.

Nicht im Preis enthaltene Leistungen

Mittagessen (Lunch aus dem Rucksack), Kosten für Skilifte und/oder Bergbahnen.

Teilnahmevoraussetzungen

Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und eine normgerechte Berg-

sportausrüstung (CE-Zeichen) erforderlich. Wenn eine teilnehmende Person die kondi-

tionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung nicht erfüllt oder

den Anweisungen des Bergführers nicht Folge leistet, kann sie vom Anlass ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss aus den oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist die gesamte Zahlung innerhalb von 2 Tagen zu

leisten.

Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, können die Leitenden den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik Rücktritt/Annullation durch die teilnehmende Person verlangen.

Versicherung

Der persönliche Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung; Versicherung

von Such-, Bergungs- und Rückführungskosten) ist Sache der teilnehmenden Person

bzw. deren Eltern. Eine Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.

Programmänderungen

Grundsätzlich findet jeder Anlass mit genügend teilnehmenden Personen statt. Die

leitenden Bergführer sind jedoch von den Bedingungen vor Ort abhängig. Das Risiko ungünstiger Wetter- oder Tourenverhältnisse trägt die teilnehmende Person mit. Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere unvorhersehbare Gründe können eine Änderung des Programms oder den Abbruch des Anlasses erfordern. Die teilnehmende Person mussbereit sein, Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft zu akzeptieren. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der teilnehmenden Person.

Annullationskostenversicherung

Wir empfehlen jeder teilnehmenden Person den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

Rücktritt/Annullation

Rücktritt durch die teilnehmende Person

Bei einer Abmeldung nach Versand der Buchungsbestätigung ist in jedem Fall eine

Umtriebsentschädigung (Administrationsarbeit) von CHF 70.00 zu bezahlen. Bei Ab-

meldung 6 Monate oder weniger vor Beginn des Anlasses schuldet die teilnehmende

Person zusätzlich die folgenden Kosten:

• 6 Monate bis 2 Monate vor Beginn des Anlasses: 50 Prozent des Preises zuzüglich

gegebenenfalls die Kosten für bereits gebuchte Unterkünfte (inkl. Halbpension) die

nicht mehr annulliert werden können;

• weniger als 2 Monate vor Beginn des Anlasses: 100 Prozent des Preises zuzüglich

gegebenenfalls die Kosten für bereits gebuchte Unterkünfte (inkl. Halbpension) die

nicht mehr annulliert werden können.

• Die Vereinsmitgliedschaft wird nicht zurückbezahlt.

• Bei Abbruch des Anlasses durch die teilnehmende Person besteht kein Anspruch auf

eine Rückerstattung. Sollten dem Veranstalter daraus zusätzliche Kosten entstehen,

gehen diese vollumfänglich zu Lasten der teilnehmenden Person.

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Rücktritt durch den Veranstalter

Die leitenden Bergführer behalten sich das Recht vor, Anlässe mangels teilnehmender

Personen und/oder wegen zu schlechter Verhältnisse abzusagen. In diesem Fall wird

der ganze Preis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Mahnung

Bei Zahlungsverzug schuldet die teilnehmende Person:

CHF 20.00 Mahnkosten, welche bei der ersten Mahnung fällig werden.

CHF 50.00 für jede weitere Mahnung bzw. für die Einleitung einer Betreibung.

Haftung

Die leitenden Bergführer verfügen alle über einen eidgenössischen Fachausweis sowie

über eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. CHF 5 Mio. Die J+S-Leiter haben

über alpine-experience eine Haftpflichtversicherung über CHF 5 Mio.

Die leitenden Bergführer und die J+S-Leiter haften nicht für Schäden, die infolge leich-

ten Verschuldens ihrerseits entstanden sind. Sie haften insbesondere nicht für Schä-

den, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistun-

gen stehen. Ebenso wenig haften sie für Schäden, die aufgrund von Handlungen Drit-

ter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers selbst, höherer Gewalt, Naturereignissen,

behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt eine teilnehmende Person die Weisungen eines leitenden Bergführers nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Bergführers. Die teilnehmende Person muss in diesem Falle für die daraus entstandenen Kosten vollumfänglich aufkommen.

Risiken in den Bergen

Anlässe in den Bergen können mit einem erhöhten Risiko verbunden sein. Die leiten-

den Bergführer verpflichten sich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung

des Anlasses. Trotzdem bleibt ein Restrisiko zurück, auf das die leitenden Bergführer

keinen Einfluss haben und deshalb nicht verantwortlich gemacht werden können.

Gruppen/Gruppenbergsteigen

Gruppenbergsteigen (Klettern, Skitouren, Schneeschuhtouren, Hochtouren, Kletter-

steige usw.) erfordert von jeder teilnehmenden Person Toleranz, Respekt, Anpassungsfähigkeit und gegenseitiges Verständnis. Die leitenden Bergführer behalten sich das Recht vor, teilnehmende Personen, die sich nicht in die Gruppe einfügen können oder sich den Anweisungen des leitenden Bergführers widersetzen, ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Anlass auszuschliessen.

Bild- und Filmmaterial

Während des Anlasses kann Bild- und/oder Filmmaterial entstehen. Dieses kann er-

kennbar einzelne Personen zeigen. alpine-experience behält sich vor, solches Bild-

und/oder Filmmaterial für ihre Zwecke, namentlich auf der Vereinswebseite, zu ver-

wenden, sofern die teilnehmende Person dies nicht ausdrücklich untersagt.

Es ist nur schweizerisches Recht anwendbar.

Der Gerichtsstand befindet sich in Bülach.

KONTAKTIERE UNS

+41 77 477 05 67
         oder
               bandc@gmx.ch

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© 2026 Eidg. dipl. Bergführer Matthias Büeler

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